Information zur Preisgestaltung für Privatpatienten und Selbstzahler
Als Therapeut rechne ich meine Leistungen auf Grundlage der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) ab. Diese dient als etablierter Standard für eine transparente und nachvollziehbare Preisgestaltung in der Heilmittelversorgung, da es – im Gegensatz zum ärztlichen Bereich – für Therapeut:innen in Deutschland keine gesetzlich geregelte Gebührenordnung gibt.
Meine Preise richten sich nach dem 2,0-fachen Satz der aktuellen Vergütung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die genaue Höhe hängt von Umfang, Komplexität und individuellem Therapiebedarf ab. Die Honorarvereinbarung gilt unabhängig von der Erstattungspraxis Ihrer privaten Krankenversicherung.
Als Privatpatient:in oder Selbstzahler:in erhalten Sie bei mir eine 40-minütige Behandlung. Zum Vergleich: Die gesetzliche Regelbehandlungszeit beträgt lediglich 15 – 20 Minuten. Ich nehme mir bewusst mehr Zeit, um auf Ihre individuellen Bedürfnisse einzugehen und eine qualitativ hochwertige Behandlung zu gewährleisten. Der Hausbesuch ist in dieser Zeit bereits inkludiert, sodass keine zusätzlichen Wegepauschalen oder Anfahrtskosten für Sie entstehen.
Preise:
Für die Preisgestaltung meiner Leistungen orientiere ich mich an der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh). Diese wurde 2007 ins Leben gerufen, da es – anders als im ärztlichen Bereich – für Heilmittelerbringer in Deutschland keine gesetzlich geregelte Gebührenordnung gibt. Die GebüTh bietet eine transparente Grundlage für eine faire und nachvollziehbare Honorarberechnung und bildet für mich die Basis meiner Preisgestaltung.
Die GebüTh verwendet die aktuellen GKV-Preise als Basis und ergänzt diese um einen sogenannten Steigerungsfaktor. Dieser liegt in der Regel zwischen dem 1,4- und 2,3-fachen Satz. Der Regelfall bewegt sich meist im Bereich von 2,0. Durch die Orientierung an den neuen GKV-Preisen ergibt sich automatisch eine entsprechende Anpassung der Privatpreise.
Meine Preise kalkuliere ich aus betriebswirtschaftlichen Gründen so, dass ich Ihnen stets eine qualifizierte, fundierte und individuelle Therapie anbieten kann. Ich möchte Ihnen meine gesamte fachliche Kompetenz zur Verfügung stellen – unabhängig von den jeweiligen Versicherungsbedingungen Ihrer privaten Krankenversicherung.
Bitte beachten Sie: In das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Ihrer Versicherung kann und darf ich nicht eingreifen. Welche Leistungen erstattet werden, hängt allein von dem mit Ihrer Versicherung abgeschlossenen Tarif ab – darüber habe ich keine Kenntnis. Sollte Ihre Versicherung die Angemessenheit meiner Rechnungen infrage stellen, weise ich darauf hin, dass diese sorgfältig und auf fachlicher Grundlage erstellt sind.
Ein häufig genanntes Argument von privaten Krankenversicherungen ist die angeblich fehlende „Angemessenheit“ meiner Honorare mit Verweis auf sogenannte „Beihilfesätze“. Hierzu ist klarzustellen: Die Beihilfesätze beziehen sich auf staatliche Leistungen für Beamte und spiegeln keinesfalls die tatsächlichen Kosten für selbstständige Praxen wider. Sie werden einseitig durch den Staat festgelegt, ohne Beteiligung der Heilmittelerbringer oder ihrer Berufsverbände. Daraus ergibt sich, dass die Beihilfesätze kein geeigneter Maßstab für die Bewertung meiner Preise sind.
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Sturzpräventionstraining
139,-

Alltagsintegriertes Training
139,-

Physiotherapie
139,-
